Ihr Visabeschaffungsauftrag in nur drei Schritten
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Fragen zum Ausfüllen der Anträge oder der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen beantworten wir Ihnen gerne am Telefon oder per Mail. Wir haben folgend für Sie eine Checkliste vorbereitet, welche Sie zur Prüfung der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen verwenden können.Laden Sie hier die benötigten PDF-Dateien herunter
Einwilligungserklärung gem. DSGVO In diesem Formular erklären Sie Ihre Einwilligung in die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland. VCS Auftragsformular Das Auftragsformular benötigen Sie, um uns mit derIhre Visabeantragung online
Online-Visaantrag Indien Ihr Visaantrag muss online erfolgen. Achten Sie während des Ausfüllens auf die fehlerfreie Eingabe, das automatisch generierte Visa-Antragsformular kann nicht nachträglich verändert werden. Der Antrag muss von Ihnen online ausgefüllt, ausgedruckt und abschließend vom Antragsteller 2x persönlich unterschrieben werden (auf Seite 1 unterhalb des Passfotos sowie auf Seite 2, rechts unten). Senden Sie uns dann möglichst zeitnah Ihre Unterlagen zu. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Ihr Online-Visaantrag nur 2 Wochen lang im Konsulat hinterlegt wird.Zuständiges Büro
Visum Courier Service & Sohn oHGÖffnungszeiten
Montags bis Donnerstags von 9:00 - 17:00 Uhr sowie Freitags von 9:00 - 16:00 Uhr stehen wir Ihnen gerne auch persönlich für Ihre Beratung sowie Prüfung und Einreichung Ihrer Antragsunterlagen zur Verfügung.Diese Unterlagen benötigten Sie für ein Dauervisum
Zusätzlich benötigte Dokumente je Reisezweck (Visakategorie)
- Kategorie Business-Visa (B)
- Kategorie Employment-Visa (E)
a) Werden erteilt für Techniker, Ingenieure, Monteure welche eine praktische Tätigkeit vor Ort aufnehmen. Auch Reisende, die Vertragsunterzeichnungen vornehmen oder eine beratende Tätigkeit ausüben möchten, sind hiervon betroffen.- Kategorie Conference-Visa (C)
Werden erteilt für Messebesuche, Vorträge, Konferenzteilnahmen u.ä.- Kategorie Einreise-Visa (X)
Werden erteilt für Reisen zu technischen Gesprächen, Einweisungen, für Begleitpersonen und andere, nicht den übrigen Visakategorien entsprechenden Zwecken.Ergänzend für ein Studentenvisum
Zwingend notwendig für nicht-deutsche Staatsbürger
Hinweis zu Businessvisum
Je nach Zweck und Inhalt der Geschäftsreise nach Indien werden von den indischen Konsulaten anstatt der bisher üblichen allgemeinen Business-Visa aktuell neue Visa-Kategorien ausgestellt: Business -Visa (B)Hinweis zu Entsendungsschreiben Business-Visa (B)
Dieses muss Angaben über den Namen d. Reisenden, Zweck und Dauer der Reise, sowie die Übernahme aller in Zusammenhang mit der Reise entstehenden Kosten durch das entsendende Unternehmen enthalten. Weiterhin sind detaillierte Angaben zu der gewünschten Gültigkeit des beantragten Visums (1 Jahr, mehrfache Einreise), dem Reisezweck und der Tätigkeit des Antragstellers vor Ort sowie der kompletten Adresse und Rufnummer des indischen Geschäftspartners notwendig.Hinweis zu Einladungsschreiben Business-Visa (B)
Dieses muss detaillierte Angaben über den Namen des Antragstellers, Zweck (unbedingt “business meetings“ oder “business discussions“) und Dauer der Reise, geplanter Aufenthaltsort und der gewünschten Visagültigkeit (1 Jahr, mehrfache Einreise) beinhalten.Hinweis zu Employment-Visa (E)
Die Antragstellung kann nur beim für den Wohnsitz des Antragsstellers zuständigen Konsulat erfolgen. Inhaber eines solchen Arbeitsvisums müssen dieses in der Folge vor Ort verlängern lassen, eine erneute Visaerteilung in Deutschland ist nicht möglich.Diese Unterlagen benötigten Sie für ein Touristenvisum
Zwingend notwendig für nicht-deutsche Staatsbürger
Deutsche Staatsbürger
Visapflicht für Geschäftsreisende und TouristenNicht-deutsche Staatsbürger
Hier gelten Sonderbestimmungen, eine evtl. bestehendeKonsularbezirksbindung
Die indischen Konsularbehörden praktizieren eine Konsularbezirksbindung. Aus diesem Grund werden Antragssteller mit Wohnsitz in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein über unser Hamburger Büro bearbeitet. Alle weiteren Bundesländer werden von uns an unsere Servicebüros in Berlin und Frankfurt weitergeleitet. Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt gehören zum Konsularbezirk Berlin, Antragsteller mit Wohnsitz in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zum Konsularbezirk Frankfurt. Antragsteller aus Baden-Württemberg und Bayern zählen zum Konsularbezirk München, Antragsteller aus Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein zum Konsularbezirk Hamburg. Bitte geben Sie beim Ausfüllen des Online-Visaantrages zu Beginn unbedingt das für Ihren Wohnsitz zuständige indische Konsulat an. Die Anschrift des Konsulates erscheint dann auf dem automatisch generierten Formular-Ausdruck.Antragssteller und Staatsangehörigkeit
Antragssteller, welche früher oder aktuell die Staatsangehörigkeit von Afghanistan, Bangladesh, Pakistan, oder Sri Lanka besaßen oder besitzen, sowie Antragssteller mit ursprünglich indischer Herkunft und Antragssteller bestimmter Nationalität (VR China, Iran, Irak) unterliegen besonderen Bestimmungen und müssen mit einer Antragsdauer von 4-5 Monaten rechnen. Der Visaantrag muss in diesem Fall persönlich beim für ihren Wohnsitz zuständigen Generalkonsulat gestellt werden.Visabeantragung für nicht-deutsche Staatsbürger
Die Visabeantragung für nicht-deutsche Staatsangehörige ist innerhalb Deutschlands derzeit nur möglich, wenn der Antragsteller den Nachweis darüber führen kann (z.B. Aufenthaltstitel, EU-Freizügigkeitsbescheinigung, Meldebestätigung), dass er mindestens schon seit 2 Jahren in Deutschland lebt. Ist dies nicht möglich, muss der Antrag bei einem indischen Konsulat im Heimatland des Antragstellers gestellt werden.Aufenthaltsgenehmigung für nicht-deutsche Staatsbürger
Es wird eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland sowie eine Kopie der Meldebestätigung eines deutschen Einwohnermeldeamtes benötigt.Restricted / Protected Areas (geschützte Gebiete)
Bestimmte Gebiete Indiens sind so genannte "Restrictet" bzw. "Protected Areas". Hierzu gehören Ladakh, Sikkim, Arunachal Pradesh, Manipur, Mizoram, Nagaland, Port Blair sowie die Andaman und Nicobar Islands. Einige dieser eingeschränkten bzw. geschützten Gebiete sind für Besucher geöffnet. Für den Besuch ist neben dem Visum eine besondere Genehmigung erforderlich. Die Erlaubnis kann zum Teil schon zusammen mit dem Visum bei den indischen Konsulaten beantragt werden. Oder aber es wird beim Ministry of Home Affairs, Lok Nayak Bhawan, Khan Market, New Delhi sowie bei einem Foreigner's Registration Office in Indien beantragt. Die Touren müssen über einen anerkannten indischen Reiseveranstalter durchgeführt werden. Die ausführlichen Bestimmungen sowie das notwendige Zusatzformular erhalten sie auf Anfrage.Konsular-Service-Gebühr
Die indischen Konsularbehörden in Deutschland haben die Visabeantragung an gesonderte „Visa Application Centres“ ausgelagert. Somit ist eine direkte Antragstellung bei einem indischen Konsulat nicht mehr möglich. Diese Visa Application Centres erheben neben der u.g. Visagebühr pro Visum eine gesonderte Konsular-Servicegebühr. Pro Visum für die Konsulate in Frankfurt und Hamburg 13,50 EURDauervisum (Business)
Bearbeitungsdauer je nach Konsulat 3 - 10 Botschaftsarbeitstage Businessvisum (3-6 Monate Gültigkeit) 97,00 EURTouristenvisum
Bearbeitungsdauer innerhalb von 2-3 Botschaftsarbeitstagen Touristenvisum (6 Monate, mehrfache Einreise) 52,00 EURTransitvisa
Bearbeitungsdauer innerhalb von 2-3 Botschaftsarbeitstagen Transitvisa 27,00 EURHinweis für nicht-deutsche Staatsbürger
Für bestimmte Nationalitäten werden von den indischen Konsulaten erhöhte Konsulargebühren verlangt.Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IndienSicherheit.htmlBotschaftsseite
http://www.indischebotschaft.deBitte beachten Sie den folgenden Hinweis
Die für das jeweilige Land zusammengetragenen Informationen und die zum Herunterladen bereit gestellten Formulare stellen die standardmäßig vom Konsulat geforderten Unterlagen dar. Im Einzelfall ist es grundsätzlich möglich, dass ergänzende Unterlagen oder Informationen vom Antragssteller nachgefordert werden. Sämtliche hier publizierten Informationen stammen aus den zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass sich Visa- und Konsulatsbestimmungen in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit ändern können. Wir sind stets um die Aktualität der hier dargestellten Informationen bemüht. Eine Gewähr können wir jedoch aus den genannten Gründen nicht übernehmen.